Die Eltern sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich. Die Schulpflicht und die Absenzen sind in der Volksschulverordnung geregelt.
Die Schulpflege legt Wert darauf, dass möglichst keine Schulausfälle entstehen. Bei Ausfällen wird wenn möglich eine Stellvertretung organisiert oder es wird intern gespettet.
Die überwiegende Mehrheit der Schülerinnen und Schüler mit einer Hörbeeinträchtigung (Schwerhörigkeit, Resthörigkeit, Gehörlosigkeit) wird im Kanton Zürich integrativ geschult. Diese Kinder und Jugendlichen sind in der Regel mit Hörhilfen (Hörgeräte, Cochlear-Implantate) versorgt.
Die Berufswahlvorbereitung fördert die Bereitschaft der jugendlichen Schülerinnen und Schüler sich mit Fragen der Berufswahl und der persönlichen Zukunftsgestaltung auseinander zu setzen. Der sog. Berufswahlunterricht findet ab der 8. Klasse im Rahmen des obligatorischen statt. Er dient den Schülerinnen und Schüler dazu, ihre Persönlichkeit zu finden und Identität wahrzunehmen. und sich über die Berufs- und Arbeitswelt zu informieren und Einblicke zu erhalten. Die Zusammenarbeit mit den Eltern, der Berufsberatung, der Besuch von Informationstagen wie z.B. Berufsmesse und die Möglichkeit Schnupperlehren zu absolvieren, sind ebenso zentrale Elemente wie das Vermitteln von Verhalten, Haltungen und Werten oder die gezielte Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche. Offene Lehrstellen der Region finden sich im Lehrstellennachweis "Lena" auf www.berufsberatung.ch.
Im Oktober 2004 Startete die Schule Bäretswil mit dem Projekt der Elternbildung mit dem Ziel, die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Lehrpersonen, Schulleitung, Schulpflege zu fördern und gemeinsam Projekte zu realisieren. Dokument: Elternmitwirkung_Flyer_20_21.pdf (pdf, 214.9 kB)
Dokument: Fluoridlack.pdf (pdf, 191.2 kB)
Die kantonalen gesetzlichen Grundlagen des Volksschulwesens und die dazugehörigen Verordnungen finden sie in der Gesetzessammlung zur Volksschule. Diese wird von der Bildungsdirektion herausgegeben. Hier gelangen Sie direkt zur Webseite des Volksschulamtes. Dokument: Geschaftsreglement_2018_2022.pdf (pdf, 266.9 kB)
Die Schule Bäretswil bietet gemeindeeigene Vorbereitungskurse auf die Prüfungen an die Langzeitgymnasien im Anschluss an die Primarschule sowie an die Kurzzeitgymnasien nach dem 2. und 3. Sekundarschuljahr an. Die jeweiligen Daten der Prüfungen sind unter www.zentraleaufnahmeprüfung.ch aufgeschaltet. Die Eltern werden über die Vorbereitungskurse rechtzeitig informiert.
In der Hausordnung sind Regeln festgehalten, die für das gesamte Schulareal gültig sind. Die Lehrpersonen sind beauftragt, diese Regeln durchzusetzen.
Dokument: Hepatitis B (pdf, 261.1 kB)
Dokument: Impfungen_und_Masern.pdf (pdf, 1026.6 kB)
Das ICT Konzept der Schule Bäretswil orientiert sich an den massgebenden nationalen und kantonalen Grundlagen zur Integration von Medien und ICT in der Volksschule, d.h. an der bundesrätlichen Strategie zur Mediengesellschaft 2011 (Erlass vom 5.12.08) und an der Strategie der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) (Erlass vom 1.3.07). Weiter hat die Schweizerische Fachstelle für Informationstechnologien im Bildungswesen (SFIB) Empfehlungen zur ICT-Integration in den Unterricht als didaktisches Mittel und als Thema der Medienbildung abgegeben. Die Schule Bäretswil orientiert sich am Lehrplan 21 im Bereich Medien und Informatik.
Dokument: ICT_Konzept_Schule_Baeretswil_2017.pdf (pdf, 1443.0 kB)
Ihr Kind darf ohne Vorliegen von Dispensationsgründen zwei Tage pro Schuljahr vom Unterricht fehlen. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtages stattfindet. Nicht bezogene Jokertage verfallen am Ende des Schuljahres. An offiziellen Anlässen der Schule bzw. der Klasse dürfen keine Jokertage bezogen werden. Die Mitteilung eines Jokertagbezuges kann kurzfristig erfolgen. Dokument: Jokertage_Regelung_201908.pdf (pdf, 200.9 kB)
Informationen für das Schuljahr 2021/22 Weitere Informationen rund um das Thema Kindergarten, finden Sie auf der hier.
Kontakt: Anna Cardillo Dokument: elterninfo_kgstufe.pdf (pdf, 1066.4 kB)
Ein- bis zweimal in der Mittelstufe und ebenso oft in der Sekundarstufe besteht für die Lehrpersonen die Möglichkeit, mit ihrer Klasse ein Lager durchzuführen. Eine Woche lang an einem anderen Ort der Schweiz sich weiterbilden und dabei mit Kameradinnen und Kameraden die Gemeinschaft pflegen, ist für die meisten Schülerinnen und Schüler ein unvergessliches Erlebnis, auch wenn Klassenlager keine Ferienlager sind. Reise, Unterkunft und Exkursionen werden von der Schule bezahlt; der Elternbeitrag an die Verpflegung beträgt Fr. 22.- pro Tag.
Bei der Zuteilung werden die folgenden Kriterien berücksichtigt, welche die Volksschulverordnung § 25 vorgibt: Die Zuteilungen werden Mitte Juni 2021 verschickt.
Kopfläuse können jeden betreffen, Kinder und Erwachsene. Sie sind lästig, gesundheitlich harmlos und lassen sich gut behandeln. Bitte informieren Sie die Klassenlehrperson, wenn Sie bei Ihrem Kind Läuse feststellen sollten. Diese wird die ganze Klasse durch unsere Fachperson kontrollieren lassen.
Die Logopädie befasst sich mit den Regelmässigkeiten und Auffälligkeiten des mündlichen und schriftlichen Spracherwerbs, der Stimme und des Schluckens.
Dokument: Impfungen_und_Masern.pdf (pdf, 1026.6 kB)
Die Schule Bäretswil führt in den Räumlichkeiten der Mehrzweckhalle Dorf einen Mittagstisch. Ausserdem führen Cristina Ehrat und Marlis Fuhrer den Mittagstisch in ihren privaten Räumlichkeiten. Den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe steht der Mittagstisch im Letten zur Verfügung. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Schulverwaltung. Kontakt: Anna Cardillo Dokument: Mittagstische_der_Schule_Baretswil_Webseite.pdf (pdf, 219.5 kB)
Der Unterricht in der Mittelstufe festigt und erweitert die Grundfertigkeiten, Kenntnisse und Arbeitstechniken. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten und lernen eigenständig und selbstverantwortlich. Sie setzen sich mit ihrer Heimat unter geschichtlichen, geografischen und naturkundlichen Aspekten auseinander. Die Kinder werden zu Achtung und gegenseitiger Rücksichtnahme erzogen. Der Unterricht wird überwiegend in ganzen Klassen erteilt.
Die Nachschulbetreuung findet im Bäre-Huus in Bäretswil statt. Die zuständige Ansprechsperson ist Flurina Kurmann. Bei Interesse an der Nachschulbetreuung wenden Sie sich bitte direkt an die Schulverwaltung. Kontakt: Anna Cardillo
Die Oberstufe in Bäretswil wird mit 3 Abteilung A, B und C geführt.
Täglich wechselnde Teams von Lehrpersonen sorgen in den einzelnen Schulanlagen für die Einhaltung der Pausenordnung und gewährleisten die Sicherheit der Kinder auf dem Schulareal.
Die psychomotorische Therapie befasst sich mit den Regelmässigkeiten und Auffälligkeiten der Bewegungsentwicklung und des Bewegungsverhaltens.
«Religion und Kultur» ist ein obligatorisches Schulfach, das von allen Kindern besucht werden muss. Eine Abmeldemöglichkeit besteht nicht. Das Fach ist so aufgebaut, dass alle Schülerinnen und Schüler daran teilnehmen können, unabhängig von ihrer Herkunft und Religionszugehörigkeit. Mit dem Zürcher Lehrplan 21 wird das bestehende Fach Religion und Kultur erweitert und mit der Perspektive der Ethik ergänzt. Der neue Fachbereich im Zürcher Lehrplan 21 heisst Religionen, Kulturen, Ethik.
Schulfrei ist an allen Tagen gemäss Ferienplan der Schule Bäretswil.
Wenn Eltern, Lehrpersonen oder weitere Fachpersonen Auffälligkeiten oder besondere pädagogische Bedürfnisse wahrnehmen, wird mit dem schulischen Standortgespräch gewährleistet, dass alle Personen, die etwas zur Unterstützung beitragen können, ein gemeinsames Verständnis der Beobachtungen entwickeln. Das schulische Standortgespräch ist Grundlage und Voraussetzung für die Zuweisung sonderpädagogischen Massnahmen wie Therapien, DaZ-Unterricht, Begabtenförderung oder zur integrativen Sonderschulung.
Das Lehrpersonal ist einerseits verantwortlich für die Arbeit mit der Klasse, andererseits für viele Belange innerhalb der Schulanlage und der Schulgemeinde.
Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Volksschule in der Gemeinde Bäretswil zu führen und zu betreuen. Die Mitglieder werden vom Volk gewählt. Die Schulpflege Bäretswil besteht aus 7 Mitgliedern. Jedem Mitglied wird eine Anzahl Klassen zugeteilt, die jährlich besucht werden. Verschiedene Gremien lösen die vielfältigen Aufgaben. Die Laienaufsicht der Schule erfordert eine starke Mitwirkung der Pädagogischen Leitung der Schulleitungen und der Lehrerschaft bei sachlichen und vor allem pädagogischen Fragen.
Alle Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter, die neu in eine Zürcher Gemeinde ziehen, haben das Recht und die Pflicht, die Schule zu besuchen. Dies gilt ab Beginn ihres Aufenthaltes und unabhängig vom Aufenthaltsstatus des Kindes. Zur obligatorischen Schule gehört auch der Kindergarten. Die Eltern oder die Erziehungsberechtigten sind für den Schulbesuch, die Erfüllung der Schulpflicht und der damit verbundenen Pflichten verantwortlich. Sie sorgen dafür, dass ihr Kind den Unterricht regelmässig und ausgeruht besucht. Nähere Informationen gibt die Die Volksschule im Kanton Zürich Dokument: Die_Volksschule_im_Kanton_Zurich.pdf (pdf, 316.8 kB)
Das Ziel der schulpsychologischen Arbeit besteht darin, zusammen mit den Beteiligten schulische Anliegen, Probleme und Konflikte zu klären, Ideen zu entwickeln und neue Lösungswege zu finden. Eine kostenlose Beratung kann in beschränktem Umfang direkt beim schulpsychologischen Dienst vereinbart werden. Weiterführende Abklärungen werden nur im Auftrag der Schule durchgeführt.
Die Schulsozialarbeit ist eine Anlauf- und Beratungsstelle bei sozialen und persönlichen Fragen, Schwierigkeiten und Problemen. Sie fördert persönlichen und sozialen Kompetenzen de Kinder und Jugendlichen und leistet einen wichtigen Beitrag zu einem gesunden Schulklima. Kontakt: Engelbert Knapp Dokument: Konzept_Schulsozialarbeit_Ba776retswil_2014_Version_3.pdf (pdf, 294.4 kB)
Grundsätzlich liegt der Schulweg in der Verantwortung der Eltern. Den Eltern wird empfohlen, den Schulweg vor dem ersten Schultag mit den Kindern vorzubereiten und allenfalls in den ersten Tagen eine Begleitung zu organisieren. Kinder sollten aber den Schulweg in der Regel selbstständig bewältigen. Bitte verzichten Sie auf das regelmässiges Bringen und Abholen Ihres Kindes mit dem Auto. Die Schule empfiehlt den Eltern, die Kinder zu Fuss in die Schule zu schicken. Die Benutzung eines Velos für den Schulweg geschieht in der Verantwortung der Eltern. Velos haben grundsätzlich den Normen des Strassenverkehrsgesetzes zu entsprechen. Die Veloverkehrserziehung in der Schule beginnt erst in der Mittelstufe (5. Klasse).
Die Regelung in Bäretswil sieht eine obligatorische Vorsorgeuntersuchung aller Kinder im Kontakt: Anna Cardillo
Dokument: Schwimmunterricht_Primarschule_20190509.pdf (pdf, 259.8 kB)
siehe Klassenzuteilung
Ab der Mittel- und Sekundarstufe können die Schülerinnen und Schüler an Wintersportlagern teilnehmen (Ski, Snowboard). Die beiden Lager der Primarschule und der Sekundarschule finden alternierend in den Sportferien statt. Die Eltern bezahlen einen Anteil der Kosten.
Aufgrund des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) haben die Schulen keine spezielle Schülerunfallversicherung mehr abzuschliessen. Der gesamte Versicherungsschutz für die Bereiche Krankheit, Unfall, Invalidität und Todesfall liegt somit in der Verantwortung der Eltern.
Die Unterstufe vermittelt eine ganzheitliche Bildung an lebensnahen Themen. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Grundfertigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Im Weiteren erleben sie Zusammenhänge in der Umwelt. Die Kinder gewöhnen sich an das Leben in einer Gruppe und lernen, sich mit anderen Kindern auseinander zu setzen.
Ein Verkehrsinstruktor der Kantonspolizei erteilt den Kindergärten und Schulklassen regelmässig Unterricht. Die Kinder lernen ihrem Alters entsprechend die wichtigsten Verhaltensregeln kennen. In der 5. Primarklasse findet die Veloprüfung statt.
Erfolgt ein Wegzug aus der Schulgemeinde sind die Eltern verpflichtet, dies der Lehrperson und der Schulverwaltung frühzeitig mitzuteilen. Die Schulverwaltung stellt eine Schülerüberweisung aus, die direkt an die Schulgemeinde des neuen Wohnortes gelangt. Kontakt: Anna Cardillo
Nicht immer ohne Anspannung für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte ist die Zeit des Übertritts. Die Mittelstufenlehrpersonen sind sorgfältig bemüht, für ihre Schülerinnen und Schüler den richtigen Ort an der Sekundarschule zu finden, wo sie ihrer Auffassungsgabe und Lerngeschwindigkeit gemäss am besten gefördert werden können.
Jede Schülerin/jeder Schüler bis und mit zur 9. Klasse erhält pro Schuljahr einen Gutschein für eine individuelle Untersuchung bei einer eidg. dipl. Zahnärztin oder einem eidg. dipl. Zahnarzt nach freier Wahl, gemäss Zürcher Schulzahnuntersuchung.
Hier finden Sie weitere Informationen über Zecken. Dokument: Zeckenrisiko.pdf (pdf, 200.0 kB)
Vor den Sport- und Sommerferien erhalten die Schülerinnen und Schüler ihre Zeugnisse. |